Zwischen Hype und Lockdown: Die Social-Audio-App Clubhouse startet durch, doch immer mehr Anwälte melden sich zu Wort. Denn wer Clubhouse im Unternehmen nutzt, bewegt sich auf sehr dünnem Eis. Das sollten auch Makler auf dem Schirm haben, schließlich könnten Kunden, speziell das Kundensegment „Media“, mit Fragen rund um den Hype befasst sein.
Clubhouse ist die App der Stunde, sie ermöglicht Usern mit exklusiver „Einladung“, live an Audio-Gesprächen mit Menschen aus der ganzen Welt teilzunehmen. Ein Angebot, das perfekt in die Ära von Home Office und Abstandsdiktaten zu passen scheint: Sie ermöglicht es, auch während des Lockdowns Kontakte zu knüpfen, im Gespräch zu sein. Laut offizieller Statuten jedoch nur auf privater Ebene. Doch die Mischung aus Messenger, sozialem Netzwerk, virtueller Konferenz und interaktivem Podcast verspricht ein enormes kundenorientiertes Potenzial, das Kommunikatoren, Werbetreibende, PR- und Marketing-Akteure natürlich gerne Nutzen würden. Genau das jedoch ist kritisch.
Warum müssen Unternehmen und Medienvertreter aufpassen?
Es fängt damit an, dass die AGB der App die Nutzung im geschäftlichen Umfeld nicht „explizit“ gestattet – so interpretiert es beispielsweise Rechtsanwalt Thomas Schwenke, der sich auf seinem Datenschutzblog ausführlich mit der Nutzung von Clubhouse im Unternehmen beschäftigt hat. Wer anfängt, auf Clubhouse Dienstleistungen zu verkaufen, kostenpflichtige Workshops anzubieten oder Neukunden zu umwerben, verstößt damit laut Schwenke gegen die Vorgaben und muss gegebenenfalls mit entsprechenden Konsequenzen rechnen. Neben den eigenen AGB von Clubhouse gibt es aber in der Europäischen Union auch aufgrund der DSGVO diverse Aspekte, die Unternehmen bei der Nutzung von Clubhouse beachten sollten, denn, soviel ist Fakt: Die App ist „datenhungrig“, sie greift auf sämtliche Telefonkontakte der Nutzer sowie personenbezogene Daten zu. Zudem schneidet der App-Betreiber sämtliche Gespräche mit. Zu diesem Ergebnis kommen auch Experten der Stiftung Warentest, die die App in puncto Datenschutz unter die Lupe genommen und zahlreiche Verstöße aufgedeckt haben – die ausführlichen Ergebnisse lesen Sie hier.
Betrifft das Datenschutzrisiko Ihre Kunden?
Natürlich fragen sich Vermittler und ihre Kunden, warum die App denn überhaupt im Unternehmen genutzt werden muss. Nun, es gibt Branchen, insbesondere im Bereich PR, Marketing, Redaktion oder Journalismus, die neue Social-Media-Apps schon von berufswegen testen (oder nutzen). Neue Kommunikationskanäle zu erschließen ist ihr Job, erst Recht, wenn ein Hype so groß ist wie bei Clubhouse. Fachjournalisten und Redakteure wiederum sind auf entsprechenden Plattformen aktiv, um fundiert über diese berichten zu können. Ist das nun private oder berufliche Nutzung? Und was ist mit all den Branchenexperten, die Clubhouse zum Brainstorming, Ideenaustausch, Vernetzung nutzen? Solange die Rechtslage in dieser Sache nicht nachhaltig geklärt ist, bleibt die Nutzung für Unternehmer ein riskantes Unterfangen, auch und im Speziellen aus Gründen des Datenschutzes.
Risiko fährt mit: Die 4 wichtigsten Versicherungen in der Medienbranche
Das Beispiel Clubhouse macht deutlich, wie sensibel das Thema Datenschutz ist. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko, nicht nur für die Medienbranche. Auf jeden Fall aber Anlass genug, generelle Risiken beziehungsweise passenden Versicherungsschutz für Medienunternehmen noch einmal in den Fokus zu rücken. Denn mit der anhaltenden Digitalisierung steigt die Anzahl jener, die im Medienumfeld aktiv sind, rasant – ganz neue Berufsbilder entstehen. Dabei hat nicht jeder im Blick, welche Risiken damit tatsächlich einhergehen. Auch wenn ihre Gefahren anders gelagert sind als beispielsweise im Handwerk, sind sie nicht minder existenzgefährdend. Beispiel Urheberrechtsverletzungen. Die richtigen Versicherungen in der Medienbranche sind damit unentbehrlich. Ein kurzer Überblick:
1. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Freischaffender Journalist, Blogger, Werbetreibender oder Unternehmer einer Social-Media-Agentur: das Risiko eines echten Vermögensschadens ist groß. Lizenz- und Urheberrechtsverletzung aufgrund der Verwendung eines nicht autorisierten Bildes oder eines abgewandelten Werbeslogans, Datenverlust wegen eines nicht erkannten Virus im Newsletter oder ein Zahlendreher in der Konzertankündigung – entsteht einem Dritten ein finanzieller Schaden durch falsche oder unterlassene Beratung, versäumte Fristen, fehlerhafte Beschreibungen oder werden Dritte durch die Verletzung eines „sonstigen Rechts“ geschädigt, greift die Vermögensschadenhaftpflicht.
2. Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht sichert das Risiko von Sach- und Personenschäden ab. Diese sind eventuell seltener als Vermögensschäden, kommen aber dennoch vor, zum Beispiel wenn man selbst oder beschäftigte Mitarbeiter einer Medienagentur bei Ausübung der eigenen Tätigkeit versehentlich fremdes Eigentum wie Equipment beschädigen oder aber Personen verletzt werden. Ein loses Kabel beispielsweise, über das der Kunde stolpert, können Menschen und Sachen schädigen.
Die Betriebshaftpflicht sichert das Risiko von Sach- und Personenschäden ab. Diese sind eventuell seltener als Vermögensschäden, kommen aber dennoch vor, zum Beispiel wenn man selbst oder beschäftigte Mitarbeiter einer Medienagentur bei Ausübung der eigenen Tätigkeit versehentlich fremdes Eigentum wie Equipment beschädigen oder aber Personen verletzt werden. Ein loses Kabel beispielsweise, über das der Kunde stolpert, können Menschen und Sachen schädigen.
3. Cyber-Versicherung
Cyber-Erpressung, Phishing-Angriffe, Hacker-Attacken oder der Verlust von Unternehmensdaten infolge eines Cyber-Vorfalls sind eine der stärksten Bedrohungen für Unternehmen jeder Größenordnung – auch im Medienumfeld. Allein im verganenen Jahr sind laut Cyber Readiness Report 2020 die durch Cyberangriffe verursachten Kosten für Unternehmen um das Sechsfache gestiegen. Eine Cyber-Versicherung deckt sämtliche (Folge-) Kosten, die durch einen Cyberangriff anfallen, und sichert auch damit verbundene Eigenschäden ab.
4. D&O-Versicherung
Für Freelancer und Freischaffende nicht relevant, für Manager und Führungskräfte dafür umso mehr: Die „Directors and Officers“ Versicherung (D&O-Versicherung). Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die beispielsweise eine Medienagentur für seine Führungsrige abschließt, um damit eventuelle Fehlentscheidungen abzusichern. Die Basis: dass Betriebe im Fall der Fälle handlungsfähig bleiben.
Das richtige Produkt für die Medienbranche finden
Autor, Redakteur, Filmproduktion, Blogger, Social-Media-Berater, Digitalagentur, Werbe- oder Event-Agentur – die Berufsbilder von Freelancern und Unternehmen im Medienbereich sind so divers wie komplex. Welche Versicherung für welchen Betrieb oder Selbstständigen am Ende relevant ist, ist eine Frage guter Beratung. Speziell die Abgrenzung der VSH zu anderen Haftpflichtversicherungen wirft häufig Fragen auf. Betriebs-, Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht? In unserem Beitrag „Vermögensschäden richtig abgrenzen“ skizzieren wir die Unterschiede. Alle Details zu unserer Vermögensschadenhaftpflicht Markel Pro Media finden Sie hier. Per einfachem Bausteinprinzip können Sie für Ihre Kunden eine D&O- sowie eine Cyber-Deckung flexibel dazuwählen.